Wählen Sie aus drei umfassenden Leistungspaketen das für Sie passende aus. Jetzt starten.
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und dem Know-how unserer Mitarbeiter.
Lernen Sie unsere Leistungen kennen und erhalten Sie unsere Leistungen einen Monat lang gratis.
Sie sind bereits bei einem anderen Anbieter? Wechseln Sie zu uns – in drei einfachen Schritten.
Wir betreuen Kunden aus fast allen Wirtschaftsbereichen. Erfahren Sie mehr über unser Kundenspektrum.
Lernen Sie unsere Leistungen kennen und erhalten Sie unsere Leistungen einen Monat lang gratis.
Mit unseren innovativen Paketangeboten entscheiden Sie selbst, wie weit Sie Ihr Lohnbüro outsourcen möchten. Hier finden Sie unseren Film und erfahren Sie mehr über uns.
Über Uns VideoUnser Angebotsrechner
Nutzen Sie unseren Angebots-Rechner zur Kalkulation, um das richtige Programmpaket für Ihr Lohnbüro zu finden.
weiterlesen »Von einer Gehaltserhöhung bleibt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben häufig nicht mal die Hälfte übrig. Deshalb möchten wir Ihnen hier einige Möglichkeiten aufzeigen, die dem Mitarbeiter einen größeren Nettonutzen bringen und den Arbeitgeber nicht mehr kosten. Wir zeigen Ihnen 20 Möglichkeiten auf, durch die Ihre Mitarbeiter und auch Sie profitieren können! Stöbern Sie in unseren Gehaltstipps und machen Sie mehr aus einer Gehaltserhöhung für Ihre Mitarbeiter. Schaffen Sie Motivationsschübe und erreichen dadurch eine erhöhte Mitarbeiterbindung für Ihr Unternehmen. Gern stehen wir Ihnen aber auch persönlich und telefonisch zur Verfügung.
Wenn Beschäftigte aus dem Unternehmen ausscheiden, müssen sie vorher ihren Urlaub nehmen. Eine Auszahlung der restlichen Urlaubstage ist nur in Ausnahmefällen möglich - weil der Urlaub laut Gesetz der Erholung dient und nicht dazu, ein zusätzliches Einkommen zu erzielen. Deshalb haben Beschäftigte in der Regel auch keine Chance sich zu wehren, wenn der Arbeitgeber sie zusammen mit der Kündigung freistellt. Das Argument, sie hätten den Urlaub lieber zu einem anderen Zeitpunkt genommen, zählt in diesem Fall nicht.
Seit Geltung des Mindestlohngesetzes gibt es immer wieder Streit darüber, ob Entgeltbestandteile auf das Arbeitsentgelt angerechnet werden dürfen, um den Betrag des Mindestlohns zu erreichen.
Das Elterngeld für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen wird aus dem Durchschnitt des laufenden, in der Regel monatlich, zufließenden Lohns im Bemessungszeitraum ermittelt (§2 Abs. 1 Satz 3 BEEG). Einnahmen, die lohnsteuerlich als sonstige Bezüge behandelt werden, werden bei der Bemessung des Elterngeldes nicht berücksichtigt (§2c Abs. 1 Satz 2 BEEG).
Selbständige mit geringem Einkommen können künftig mit niedrigeren Beiträgen zur gesetzlichen Krankenkasse rechnen, wenn sie freiwillig Mitglied sind. Wer bis zu 1.142 Euro pro Monat verdient, muss ab 2019 in der Regel nur noch einen monatlichen Beitrag von 171 Euro zahlen.
Von einer Gehaltserhöhung bleibt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben häufig nicht mal die Hälfte übrig. Deshalb möchten wir Ihnen hier einige Möglichkeiten aufzeigen, die dem Mitarbeiter einen größeren Nettonutzen bringen und den Arbeitgeber nicht mehr kosten.